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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Bikeschule Aachen

Stand: Januar 2024

  • Geltungsbereich

    Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen der Bikeschule Aachen (Mirijam Buhr), (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) und ihren Kunden (im Folgenden „Teilnehmer“ genannt).

  • Anmeldung und Abschluss einer Buchung

    Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter verbindlich den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zu den ausgeschriebenen Rahmenbedingungen und Konditionen an. Dieses Angebot gilt ebenso für in der Anmeldung aufgeführte weitere Personen. Für deren vertragliche Verpflichtungen steht der anmeldende Teilnehmer wie für seine eigenen Vertragspflichten ein. Der Inhalt des Dienstleistungsvertrages ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der gebuchten Veranstaltung. Die Anmeldung erfolgt per e-mail, online auf der Homepage, mündlich oder fernmündlich. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Veranstalters zustande. Der Veranstalter wird dem Teilnehmer bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine Bestätigung per e-mail zuschicken.

  • Zahlungsbedingungen

    Die Bezahlung des gebuchten Angebotes ist mit Vertragsschluss sofort fällig und ist spätestens 7 Tage vor Kursbeginn auf das in der Buchungsbestätigung genannte Bankkonto zu zahlen. Bei einer Buchung innerhalb von 7 Tagen vor dem Kurstermin ist die Kursgebühr sofort nach dem Erhalt der Anmeldebestätigung zu überweisen.

  • Leistungen, Preise, Änderungen

    Die vertraglichen Leistungen und Preise ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Homepage der Bikeschule Aachen und der Bestätigung für das gebuchte Angebot. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Im Falle höherer Gewalt und Beeinträchtigung der Gesamttour durch die Leistungsfähigkeit der Gruppe kann der Trainer Programmänderungen vornehmen. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung von geleisteten Zahlungen entsteht dadurch nicht. Die Veranstaltungen finden generell bei jeder Witterung statt, außer die Sicherheit der Teilnehmer wird durch Witterungseinflüsse (z.B. Gewitter) gefährdet. Die Entscheidung hierüber trifft der Trainer.

  • Rücktritt durch den Teilnehmer – Stornierung

    Der Teilnehmer kann jederzeit vor dem Beginn der gebuchten Leistung zurücktreten oder auf ein anderes Angebot umbuchen. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen (e-mail) Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Geht die Rücktrittserklärung bis zu 8 Tage vor Beginn der gebuchten Leistung beim Veranstalter ein, so wird eine bereits gezahlte Vergütung dem Kunden unverzüglich zurückerstattet. Bei Rücktritt ab dem 7. Tag vor Beginn der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen wird die Kursgebühr zu 100 % fällig.

  • Rücktritt und Kündigung durch die Bikeschule Aachen

    Der Veranstalter kann vor bzw. nach Antritt des gebuchten Angebotes ausfolgenden Gründen den Vertrag kündigen:

    • ohne Einhaltung einer Frist
    • wenn der Teilnehmer des gebuchten Angebotes trotz einer Abmahnung durch die Trainer der Bikeschule Aachen den Kursbetrieb erheblich stört. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den Preis des Kurses.
    • wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält und z.B. Anweisungen der Trainer, die dem Schutz der Gesundheit der Teilnehmer oder der Sicherung der Durchführung dienen, nicht befolgt oder durch eine riskante Fahrweise die Mitfahrer und sich selbst in Gefahr bringt. Sowie wenn der Teilnehmer keinen Fahrradhelm trägt. In diesen Fällen behält der Veranstalter den Anspruch auf den Preis des Kurses.
    • kann die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder bei Witterungsbedingungen, die die Veranstaltung gefährden können, nicht stattfinden, kann der Veranstalter den Vertrag kündigen und Ersatztermine anbieten. Die bereits geleisteten Zahlungen werden, sollte eine Teilnahme an den Ersatzterminen für den Teilnehmer nicht möglich sein, bei Bedarf umgehend zurückerstattet.
    • bis 7 Tage vor Kursbeginn / Mindestteilnehmerzahl
    • wenn die in der Leistungsbeschreibung ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, behält sich der Veranstalter den Rücktritt vom Vertrag vor. Er wird den Teilnehmer unverzüglich von dem Rücktritt in Kenntnis setzen, die Umbuchung auf ein anderes Angebot ermöglichen oder die Kursgebühr umgehend erstatten.
  • Teilnahmebedingungen

    Da beim Mountainbiking Unfälle, Verletzungen und Schäden am Material nie ganz ausgeschlossen werden können, ist die Teilnahme auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer ist hiermit belehrt worden, dass Mountainbikes insbesondere wegen des Fehlens der lichttechnischen Anlagen im Straßenverkehr nicht zugelassen sind.Der Teilnehmer selbst ist für die Funktionstauglichkeit seines Fahrrades verantwortlich. Sollte der Teilnehmer bei einem Defekt am Rad während der Veranstaltung Hilfe vom Trainer im Rahmen von dessen Fähigkeiten annehmen, geschieht dieses ohne jegliche Haftung des Trainers für die Durchführung der Mängelbehebung. Der Teilnehmer ist für die Anmeldung zu einem Angebot verantwortlich, das seinen gesundheitlichen, körperlichen und fahrtechnischen Voraussetzungen entspricht. Sportliches Radfahren ist eine Gefahrensportart mit hoher Belastung und verlangt eine spezifische körperliche Konditionierung. Über eine Eignung sollte daher ggf. ein Arzt entscheiden.Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten. Das Tragen eines Fahrradhelmes, ist verbindlich, das Fehlen dieser Schutzausrüstung führt zum Ausschluss.

    Jugendliche unter 18 Jahren dürfen mit einer Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten an Veranstaltungen der Bikeschule Aachen teilnehmen. Die Erziehungsberechtigten haben das Fahrrad ihres Kindes auf Mängelfreiheit zu prüfen und für das Tragen der Schutzausrüstung zu sorgen.

  • Haftung der Bikeschule Aachen, Haftungsbeschränkungen

    Mit der verbindlichen Anmeldung entbindet der Teilnehmer den Veranstalter von Haftungsansprüchen aus der gebuchten Veranstaltung, soweit sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Unfälle oder Schäden, die der Teilnehmer sich selbst oder anderen zufügt, unterliegen nicht der Haftung durch den Veranstalter. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden infolge der Nichtbeachtung von Anweisungen der Trainer, Verletzungen der Straßenverkehrsordnung, für den Verlust persönlichen Eigentums bzw. dessen Beschädigung. Der Veranstalter haftet nicht für den persönlichen Erfolg des gebuchten Angebotes. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich lediglich vermittelter Fremdleistungen dritter Anbieter wie z.B. Restaurants.

  • Mitwirkungspflicht

    Bei Leistungsstörungen ist der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Mitwirkung verpflichtet, um Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

  • Ausschluss von Ansprüchen

    Innerhalb eines Monats nach Beendigung des Kurses, kann der Teilnehmer Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen geltend machen.

  • Nutzungsrechte

    Der Teilnehmer erhält für die vom Veranstalter unter seiner Mitwirkung produzierten und veröffentlichten Fotos und Filme ein privates, nicht gewerbliches Nutzungsrecht. Die Bikeschule Aachen stellt ihm diese Fotos und Filme per Download zur Verfügung. Der Teilnehmer erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die von ihm angefertigten Aufnahmen in unveränderter oder veränderter Form durch den Fotografen bzw. Produzenten, ohne jede Beschränkung des räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Verwendungsbereiches und für alle in Betracht kommenden Nutzungszwecke vervielfältigt, ausgestellt und öffentlich wiedergegeben werden können. Dies schließt auch die Nutzung für gewerbliche Zwecke ein. Der Teilnehmer räumt dem Fotografen das ausschließliche unbefristete Nutzungsrecht an den angefertigten Fotoaufnahmen ein. Dies umfasst auch die Bearbeitung, Retuschierung sowie Verwendung der Bildnisse für Montagen. Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter bestehen nicht.

  • Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt. Beide Vertragspartner verpflichten sich zu einer Regelung, die dem am Nächsten kommt, was die Vertragspartner im Sinne der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung, vereinbart hätten.

  • Gerichtsstand

    Gerichtsstand für Klagen gegen den Veranstalter ist Aachen.